Sonstige wichtige Punkte

  • Passive Mitgliedschaft wird nur noch auf Antrag mit Genehmigung der Vorstandschaft bewilligt!
  • Die Kündigung einer Mitgliedschaft muss bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres erfolgen!
  • Bei beiden genannten Punkten bitte schriftlich an den 1. Vorstand wenden!
  • Beiträge werden automatisch über Sepa eingezogen. Bitte nicht überweisen.
  • Rentner, die gesundheitlich noch fit sind, dürfen sich gerne an den Arbeitsdiensten auf freiwilliger Basis beteiligen. Hier zählt nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand. Hierbei hoffe ich auf die Unterstützung unserer in die Jahre gekommenen, treuen Mitglieder.

Zur Information:

Nach dem An- und Abangeln in Bühler und an den darauf folgenden Angeltagen gibt es eine Fangbegrenzung von fünf Fischen pro Tag. Für die anderen Edelfischarten gilt weiterhin die Fangbegrenzung von drei Fischen pro Angeltag.