Unser Verein wurde nach einer Besprechung von 10 Anglern im damaligen Gasthaus Kaiser in Ochsenfurt am 11. Januar 1951 und in einer darauf folgenden Gründungs- versammlung am 22. Januar 1951 ins Leben gerufen. Die 33 Gründungsmitglieder gaben unserem Verein den Namen:

SPORTFISCHERVEREIN OCHSENFURT UND UMGEBUNG e.V.


Schon damals waren nicht alle Vereinsmitglieder in Ochsenfurt wohnhaft – haben aber vorausschauend die Bezeichnung „und Umgebung“ angehängt.

Heute wohnen unsere Mitglieder weit verstreut nicht nur im Raume Ochsenfurt, sondern auch über Unterfranken hinaus.
Am Schluß des Vereinsnamens befindet sich noch die Bezeichnung e. V., die besagt, dass der Verein in das Vereinsregister beim Registergericht eingetragen ist.

Den Sinn und Zweck des gegründeten Vereins haben die Mitglieder in ihren Richtlinien – genannt Satzung – festgelegt. Für das Verhalten am Gewässer gibt es eine Seeordnung.

Die Vorstandschaft und die Ausschussmitglieder sollen den Mitgliedern bei der Ausübung der Angelfischerei mit Rat und Tat beistehen. Dann ist der Verein bestrebt, geeignete Fischwasser zu erwerben oder zu pachten.

In unserer Satzung steht, daß die Jahresmitgliederversammlung alle drei Jahre eine Vorstandschaft wählen muß, wobei auch gleich die Ausschussmitglieder: Arbeitdienstleiter, Seewart, Festwirt und Pressewart zu wählen sind. Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus dem 1.Vorstand, dem 2.Vorstand, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Jugendleiter.

Der 1.Vorstand leitet die Versammlungen und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Außerdem vertritt der 1.Voristzende die Mitglieder beim Fischereiverband Unterfranken, bei Tagungen, Besprechungen und allen Vereinsangelegenheiten. Auch hat er für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Verordnungen am Gewässer und für den Vereinsfrieden zu sorgen.

Der Vorstand ist bei Gericht eingetragen und haftet mit seinem Privatvermögen für den Verein. Als Vorstand ist er der Rechtsinhaber des Fischereirechts und ist damit befugt, die Erlaubnisscheine an die Mitglieder auszustellen.

Der 2.Vorstand vertritt den 1.Vorstand im Verhinderungsfall und ist selbstverständlich bei den anfallenden Arbeiten im Vereinsleben behilflich.

Dem Schatzmeister obliegen sämtliche Kassengeschäfte – wie die Verwaltung der Vereinsgelder, Mitgliederbeiträge, Abrechnungen – und vieles mehr.

Der Schriftführer erledigt die anfallenden schriftlichen Arbeiten und hat den Bestimmungen des Registergerichtes nach Protokolle über Versammlungen und Sitzungen zu führen.

Die Fischerjugendgruppe wird vom Jugendleiter geführt, der mit seiner verantwortungsvollen Arbeit nicht nur die Jugend betreut, sondern auch für die waidgerechte Fischereiausübung zu sorgen hat. Ebenso nimmt er an den Tagungen vom Kreisjugendring und der Bezirksjugendleitung teil.
Weiter betreibt unsere Jugend den Castingsport und nimmt an den Aktionen der Bezirksjugend: Ausflüge, Castingturnier und Meisterschaften teil. Die Förderung der Jugend ist immer ein Bestreben unseres Vereins gewesen. Dies werden wir auch in Zukunft so weiterführen.

Die Ausschussmitglieder wirken beratend bei allen Abläufen des Vereinsgeschehens mit, sind bei Fischbesatzmaßnahmen, Fischerfest behilflich und unterstützen die Vorstandschaft bei Veranstaltungen und halten, wie die Vorstandschaft, die Verbindung zu den Mitgliedern aufrecht.

Die Gründungsvorstandschaft hat dem Verein ein Vereinsabzeichen gegeben, worin nicht nur der Vereinsname, sondern auch eine Barbe, ein Hecht und der Ochs das Vereinsabzeichen darstellten. Den Entwurf hierfür gestaltete der damalige Gründungsvorstand Georg Maeder. Dieses Vereinsabzeichen war auch auf den Satzungen sowie auf dem Vereinsstempel zu sehen. Später wurde dann das gegenwärtige Vereinsabzeichen gestaltet, was auch auf unserer Fahne zu sehen ist.